FAQs -

Häufig gestellte Fragen


Die Bedeutung der EEG und ihre Abrechnung in einfacher Sprache?

Du freust dich, wenn du von uns eine Rechnung bekommst. Denn dafür ist deine andere Strom-Rechnung niedriger. 

In unserer Energie-Gemeinschaft fallen weniger Gebühren an. Auch keine Abgaben. Unsere Kilo-Watt-Stunden sind billiger.

Du sparst dir etwas. Du freust dich schon auf die nächste Rechnung von uns. Die kommt zwar nur viermal im Jahr. Trotzdem ist dieEEG super.

Wir alle zusammen sind dieEEG. Wir sind ein Verein. Wir helfen einander. Wir teilen den Strom. Und weil wir das tun, bleibt das Geld mehr bei den Menschen, Firmen und Gemeinden. 

dieEEG hat ihren Deckungsbeitrag sehr niedrig angesetzt. Nicht zu niedrig?

Es ist richtig, dass wir uns sehr nach der Decke strecken, vor allem auch, weil wir keine Gebühren verlangen. Wir wollen aber bei unserem Deckungsbeitrag bleiben, jedenfalls solange wir damit den laufenden Betrieb finanzieren und unsere anderen Vereinsziele verfolgen können.
  

Wie beurteilt ihr den Einstieg von Banken beim Thema Energiegemeinschaften?

Dazu werden wir uns nicht äußern. Es soll und muss jede(r) für sich selbst beurteilen, ob damit die Grundidee einer EEG eigentlich konterkariert wird oder nicht. Wir haben uns aber sehr über das Lob eines Ötztaler Landwirtes gefreut, der gesagt hat:

„I geah liabr gen enk, sischt gib i´s Galte, wos i mr ban Schtröeme drschpoor, öftr lei in dr Kassen."  
 
Übersetzung: „Ich schließe mich lieber eurem Verein an, sonst gebe ich das Geld, das ich mir beim Strom erspare, anschließend nur der Bank."

Um wieviel kauft die EEG den Strom ein und was heißt Deckungsbeitrag?

Wir beziehen unseren Strom direkt von unseren Mitgliedern und bezahlen aktuell 9,8 c pro kWh (Stand: 2. Quartal 2025). Verkaufen tun wir ihn im Schnitt um 11,3 c. Die Differenz von 1,5 c ist der so genannte Deckungsbeitrag, oder anders formuliert: Du beziehst bei uns den Strom zum Arbeitspreis von 11,3 c (ohne Netzkosten-Reduktion und Entfall der E-Abgaben) und bekommst 9,8 c für das Einspeisen in den „EEG-Topf". 

Wieso können einige andere EEGs einen „Energiebezugspreis" von 7 c anpreisen?

Diese Frage müssen diese EEGs beantworten. Wir halten uns jedenfalls an die Vorgaben des Bundesministeriums sowie an den Uses auf dem Energiemarkt, die beide besagen: Der Energie-Bezugspreis, hinlänglich auch als Arbeitspreis bekannt, ist definiert als „nackter" Strom-Ausgangspreis vor Mehrwertsteuer, Netzgebühren und Abgaben. Wie viel Sinn es macht, von diesem Netzgebühren und Abgaben abzuziehen, also unterschiedliche Dinge miteinander zu verquicken, entzieht sich unserer Kenntnis. Vielleicht könnte man aber, dieser Logik folgend, auch die Gehälter von Energieversorgungsmitarbeitern, zumindest anteilsmäßig, subtrahieren, wer weiß?  ;-) 

Ist die heurige Netzgebührenerhöhung der Anfang vom Ende der EEG?

Nein, das Gegenteil ist der Fall, denn nachdem die Netzgebühren-Reduktion von 28 % immer gleich bleibt, stärkt sie die Stellung der EEG, weil 28 % von einer höheren Summe eine größere Ersparnis bedeuten als 28 % von einer kleineren.

Was passiert, wenn die Strommärkte wieder einmal verrückt spielen, so wie 2022?

Dann stellt sich dieEEG sozusagen selbst ruhend. Denn, was wird passieren? Unsere Einspeiser werden, falls sie anderswo höhere Tarife erhalten (wie damals mit mehr als 52 c/kWh), lieber an einen anderen Abnehmer liefern, der verpflichtet ist, zum Marktpreis (oder zumindest zu 60 % davon) abzunehmen, wie etwa die OeMAG. Damit ist dann aber dann auch kein Strom im „EEG-Topf" und folglich gibt es auch keine Verteilung an unsere Mitglieder mehr, weshalb der „Originallieferant" wieder automatisch die 100 %-Quote bereitstellt.  

Und wenn umgekehrt der Strompreis ins Bodenlose fallen würde?

Dieses Szenario kann unserer EEG nichts anhaben. Da wir uns quartalsmäßig am jeweiligen Marktpreis orientieren, werden auch unsere jeweiligen Arbeitspreise diesen Index abbilden. Außerdem stehen ja auch die Einspeisetarife, zumindest längerfristig gesehen, immer in Relation dazu. Wenn also die Marktpreise zurückgehen, werden auch die Energielieferanten ihre Arbeitspreise senken usw. 

Erhalte ich für das Einspeisen eine Gutschrift und wie wird diese abgerechnet?

Genau, für das Einspeisen wird eine Gutschrift erstellt, die auch automatisch ausbezahlt wird. Getreu unserem Motto keep it simple erhältst du, wenn du gleichzeitig Bezieher bist, jeweils den Differenzbetrag überwiesen oder abgebucht. So ersparen wir uns jeweils eine Transaktion gegenüber einer getrennten Auszahlung und eines Einzuges.

Bekomme ich das Einspeiseentgelt der EEG ohne Abzüge ausbezahlt?

Ja natürlich. Bei Unternehmern steht zusätzlich auf der Rechnung, dass wir im Sinne des Reverse Charge-Verfahrens (§19 Abs. 1 d UStG) vorgehen müssen. Will heißen: Die Steuerschuld geht beim Stromverkauf auf den Leistungsempfänger über. Das ist in diesem Fall die EEG. Dies ist deshalb so, weil unsere Gutschrift eigentlich nichts anderes darstellt, als eine Rechnung, welche der Unternehmer (= Lieferant der Energie) ausgestellt haben könnte. Und dieser muss die USt ja bekanntlich ausweisen, weshalb wir diese statt ihm gleich direkt an das Finanzamt abführen. 
 

In welcher Jahreszeit rentiert sich das Einspeisen in dieEEG besonders?

Es rentiert sich immer, allerdings ganz besonders in der warmen Jahreszeit. Und das ist auch leicht zu verstehen, wenn man die Hintergründe kennt: OeMAG & Co zahlen ausgerechnet im Sommer, also in unserer Strom-Haupterntezeit, die niedrigsten Tarife. Somit verlaufen die Kurven für die Einspeisemenge und jene für die Vergütung genau entgegengesetzt. Da wir aber konstant hohe Einspeisetarife haben, wirkt sich dies im Sommer am meisten aus.  
 

Die Energie, die aus der EEG kommt, fällt beim Energielieferanten weg, richtig?

Natürlich, sonst würde diese Strommenge ja zweimal verrechnet werden. Du erhältst aber nicht nur eine geringere Rechnung bei deinem Energielieferanten, sondern bezahlst bei deinem Netzbetreiber (Tinetz, Stadtwerke etc.) auch geringere Gebühren. Zumindest für jene Menge, die aus der EEG kommt. Für den Rest bleibt alles gleich.

Zwei Rechnungen & Gutschriften? Je einmal EEG, einmal Energielieferant/Abnehmer?

So ist es. Somit hast du immer auch den Überblick. Denn das, was der Netzbetreiber oder Wechselrichter als Gesamtmenge ausweisen, ist die Summe der Teilbeträge von uns und deinem Energielieferanten (z.B. Tiwag) oder Stromabnehmer (z.B. OeMAG). Wir rechnen immer quartalsmäßig ab.
 

Wie kann man beim ersten Blick auf die EEG-Rechnung auf den Benefit schließen?

Du rechnest überschlagsmäßig einfach so:
... (kWh) / 100 * 3 = ... (€)

Beispiel: Du hast 4.000 kWh Strom bezogen. Dann bedeutet dies: 4000 / 100 * 3 = 120
Du hast dir 120 € im Vergleich zur „normalen" Abrechnung gespart.

Beim Einspeisen beträgt der Benefit über das Jahr gesehen rund 2 c/kWh. Hast du beispielsweise 8.000 kWh geliefert, so beträgt dein Vorteil gegenüber dem Einspeisen bei der OeMAG durchschnittlich 160 €.
 

Bitte den Abrechnungsvorgang so beschreiben, dass sogar ich es verstehe!

Weil du von uns eine Rechnung bekommst, fällt sie bei deinem Energielieferanten (z.B. Tiwag) niedriger aus. Und zwar anteilsmäßig um die gleiche Energiemenge. Du müsstest also bei diesem normalerweise mehr bezahlen als du jetzt bei ihm löhnst. Zudem werden unsere kWh auf der Rechnung deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz, Stadtwerke) zu 28 % rabattiert und die Erneuerbaren-Abgaben fallen für unsere Strommenge komplett weg. Unterm Strich hast du damit also einiges gespart, weil die gesamten kwh bei deinem angestammten Energielieferanten sonst zu 100 % verrechnet werden würden. 


Für die Überweisungen braucht es sicher eine Bankverbindung, oder?

Natürlich. Wir verwenden daher das SEPA-Lastschriftverfahren. Deine Einspeiseerlöse werden somit automatisch auf dieses Bankkonto überwiesen, bzw. wird, wenn du mehr verbraucht als eingespeist bzw. gar nichts eingespeist hast, der Differenzbetrag abgebucht. Übrigens brauchst du keine Angst zu haben, das SEPA-Formular auszufüllen, weil du bei dieser Art des Zahlungsverkehrs 40 Tage lang Zeit hast, um deiner Meinung nach zu unrecht abgebuchtes Geld zurückzufordern.  

Fallen die Akontozahlungen bei meinem Energielieferanten weiterhin an?

Du kannst mit deinem Energielieferanten unter dem Hinweis, dass du unserer EEG beigetreten bist und daher weniger Strom von ihm beziehen wirst, eine geringere Akontozahlung vereinbaren. Die Frage ist allerdings, ob sich dieser Aufwand lohnt, da diese nach dem Erhalt deiner Jahresrechnung ohnehin angepasst wird. Somit hast du, wenn du nichts unternimmst, zwischenzeitlich einfach nur etwas  „angespart" und bekommst diesen Betrag refundiert.  

Verlangt dieEEG Akontozahlungen?

Bei Privaten nicht. Gewerbliche leisten monatliche hingegen Vorauszahlungen, welche auch einen gleichmäßigen Zahlungsfluss garantieren.


Kann ich wirklich jederzeit aussteigen und brauche ich echt nichts unterschreiben?

Ja, du kannst jederzeit zum Quartalsende mit vorangeganener 14-tägiger Benachrichtigung aussteigen. Und, nein, es braucht bei uns wirklich keinen Vertrag, nur eine Willensbekundung, die darin besteht, dass du uns deine Daten schickst. In einfachster Form Fotos von deiner Strom- und/oder Einspeiserechnung per Whatsapp. Und deine Emailadresse benötigen wir. Der Rest ist (virtuelle) Handschlagqualität. Wir versuchen mitgliederfreundlich wie nur irgendwie möglich zu sein. Auch wollen wir den Zugang so niederschwellig halten wie es geht. Dass du bei uns auch einfach wieder aussteigen kannst, ersiehst du auch im Kundenportal deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz), weil du dort die Teilnahme an unserer EEG selbst beenden kannst. 

Die Bedeutung des Sternchens (*) auf der Tarifseite genau erklärt ...

Um langristig die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit unseres Vereines und die Verfolgung unserer Vereinsziele sicherstellen zu können, müssen einige grundlegende Aspekte beachtet werden. Einer davon: Der Deckungsbeitrag muss mindestens 1,5 c/kWh betragen. Selbiger hängt am gewichteten Median des Privat- und Gewerbe-Tarifanteiles. Der daraus resultierende Spread (= Differenz zwischen Einspeisetarif und Arbeitspreis netto der EEG) wird verwendet für: Laufenden Aufwand; Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Office; Software; Faktura; Gebühr für die Datenbereitstellung; Investitionen oder zumindest Rücklagen in und für Energieerzeugungs- oder Speicherungs-Eigenanlagen bzw. deren Planung respektive Machbarkeitsstudien; Steuerberatung etc. 

Übrigens: Für den unwahrscheinlichen Fall, dass einmal in unserer nicht auf Gewinn ausgerichteten Vereinigung auch nur ein einziger Euro übrig bleiben sollte, hat sich bereits Vater Staat mit Begehrlichkeiten auf 23 % Körperschaftssteuer angemeldet ...
 

Kann es sein, dass die Netzgebührenreduktion für EEGs wieder fällt?

Freundlich unterstützt durch (Ex-)Umweltministerin Leonore Gewessler und auf EU-Recht fußend wäre es freilich denkbar, dass eine neue Regierung die Netzgebührenreduktion wieder streicht. Allerdings wird der (Energie-)Politik dann gleichzeitig ein scharfer Gegenwind ins Gesicht wehen, da mit der Einführung der Kostenersparnis bei den Netzgebühren letztlich nur eine Ungerechtigkeit behoben wurde. So ist etwa der Überschuss eines PV-Anlagenbesitzers immer schon getreu dem physikalischen Gesetz, wonach sich der Strom den kürzesten Weg sucht, zum Nachbarn geflossen. Verrechnet wurde allerdings Folgendes: Der Anlagenbesitzer erhielt einen niederen Einspeisetarif (z.B. 5 c/kWh) und sein Nachbar musste dafür den vollen Strompreis berappen (z.B. 22 c/kWh). Man hat also so getan, als ob dies zwei unterschiedliche, nichts miteinander zu tun habende, Vorgänge wären und der Strom von dem einen Haus weißgottwohin und von dort wieder zum Nachbarn zurück geschickt worden sei. Selbst wenn man Besitzer zweier nebeneinander liegender Gebäude gewesen ist. Das konnte es auf Dauer wirklich nicht sein. Jetzt trifft man sich zu beiderseitigem Vorteil und im Sinne einer ehrlicheren Geschäftsbeziehung quasi in der Mitte und das ist auch nur recht und billig. Außerdem entsteht durch den  „Nachbarschaftsstrom" auch keine zusätzliche Netzbelastung, weil diese kurzen Verbindungen ohnehin bestehen und es dadurch auch keine übergeordnete Infrastruktur braucht, etwa, wie wenn tschechischer Atomstrom quer durch unser Staatsgebiet transferiert werden würde.  
 

Habt ihr schon einmal überlegt, euren Arbeitspreis niedriger anzusetzen?

Natürlich hatten wir diese Frage schon mehrfach auf dem Prüfstand und sie wird uns auch bei jeder Tarifgestaltung für das jeweils neue Quartal begleiten. Die Antwort wird grundsätzlich aber wohl immer dieselbe sein: Wir wollen in unserem Verein, dass die/der Einspeiser/in und die/der Bezieher/in gleichermaßen profitieren. Denn nur mit diesem Gleichheitsprinzip werden wir langfristig erfolgreich sein! Würden wir daher unseren Arbeitspreis senken, würde dies bedeuten, dass die/der Einspeiser/in gleichzeitig ebenfalls weniger erhalten würde. Und wieso soll ausgerechnet die/der eine/n Samariter/in spielen? Deshalb: Nein! Wir wollen ein partnerschaftliches Miteinander und kein Ungleichgewicht zu Lasten einer bestimmten Seite. Der wirtschaftliche Benefit unserer EEG zeigt sich somit nur teilweise im Arbeitspreis, sondern vielmehr im Benefit unterm Strich. Deshalb gleicht unser Algorithmus das vielleicht über das Jahr entstandene, kleine Ungleichgewicht am Ende auch immer wieder aus, sodass niemand zu kurz kommt. 

Fallen in der EEG wirklich keinerlei Gebühren an?

Nein. Weder eine Einschreibgebühr, noch ein Mitgliedsbeitrag, keine Monats-, keine Jahresgebühr, keine Servicepauschale, kein Kauf eines Anteilsscheines, kein Genossenschaftsanteil oder Ähnliches. dieEEG ist eine überzeugte Kosten- und Bürokratie-Verhindererin. 
 

Kann dieEEG auch als virtueller Stromspeicher gesehen werden?

Sehr guter Vergleich! Weil man bei uns Strom günstiger beziehen kann und für das Einspeisen mehr erhält, fällt die Notwendigkeit einer eigenen Bevorratung vermehrt weg. Auch Anbieter, welche eine virtuelle Einspeicherung anbieten, werden überflüssig. So berichtet eines unserer Mitglieder, das sich vorher einer derartigen Geschäftsidee angeschlossen hatte, dass er nun bei uns viel besser aussteige. Seine Intention, drei eigene Gebäude mit einer PV-Anlage zu versorgen, sei nun über dieEEG wesentlicher günstiger, weil keine  „Grundgebühren", keine „Strukturkosten" (Abwicklungspreise, Mehrbezugspreise, Kovertierungspreise) und keine Mehrkosten für höhere Netzgebühren etc. anfallen. Außerdem habe unser Mitglied nun einen garantierten Energiebezugs-Fixpreis und sei nicht mehr irgendwelchen Börse-Schwankungen ausgeliefert, die stets zu seinen Ungunsten ausgeschlagen hätten, nämlich gerade dann, wenn er keinen eigenen PV-Strom hatte. Kurzum: Jetzt zahle er mit uns insgesamt nur die Hälfte und sei mehr als nur zufrieden. Sein Fazit: Virtuelle Speicher seien lediglich ein Marketinggag, diese Anbieter wollten eigentlich eine Energiegemeinschaft sein ohne freilich deren Leistung zu erbringen. Ganz einfach, weil sie keinen Strom physikalisch einspeichern. Somit könnte man abschließend sagen: Lieber gleich zum Schmied gehen als zum Schmiedl, weil wir den Strom sozusagen in unsererm EEG-Topf  

„einspeichern". 

dieEEG ist praktisch überregional, obwohl der Strom regional geteilt wird?

Messerscharf gefolgert. Wir haben die Idee der regionalen EEG auf die Größe halb Tirols skaliert. Die Neuartigkeit und der Vorteil unseres Konzeptes liegen darin begründet, dass jede(r) in den Genuss der 28 %-igen Netzkostenreduktion gelangt – bei gleichzeitiger Reduktion des Verwaltungs- und Organisationsaufwandes. Vereinfacht gesagt decken wir einen Bereich ab, der sonst mehrere/viele kleinere EEGs umfassen würde. Und damit haben wir auch folgendes Problem gelöst: Man stelle sich einfach einmal vor, ein Unternehmer hat eine größere PV-Anlage im Einzugsgebiet des einen Umspannwerkes, einen Teil seines Betriebes aber in einem anderen. Dann könnte sie/er mit einer herkömmlichen EEG praktisch nie ihren/seinen eigenen Strom „nutzen". Bei uns bekommt sie/er aber in der einen EEG den guten Einspeisetarif und in der anderen den guten Bezugspreis, d.h., man profitiert gleich, wie wenn  man sich innerhalb einer einzigen EEG befinden würde. 

Bringt dieEEG auch Vorteile für eine Gemeinde? Gerade in Zeiten klammer Kassen?

Natürlich! Das, was im vorherigen Absatz für eine Privatperson oder eine(n) Unternehmer(in) beschrieben wurde, gilt selbstverständlich auch für Kommunen. Oder sogar vermehrt, weil dort die Kassen derzeit besonders klamm sind.

Stellen wir uns dazu vor, dass Gemeinde A ein Kraftwerk hat, Gemeinde B aber nicht (und sie befinden sich vielleicht sogar in verschiedenen Netzgebieten). Über uns schließen sich die beiden zusammen und A erhält mehr für das Einspeisen, während B billigeren Strom bekommt. Eine klassische win-win-Situation, die man nur dadurch nicht zunichte machen sollte, dass man auf einen „Abwickler" vertraut, welcher einen hohen Deckungsbeitrag verlangt. In so einem Fall wäre der Benefit im gleichen Moment wieder futsch.

Wie werden die Energieflüsse gemessen, damit die Abrechnungen stimmen?

Grundlage dafür ist dein Smartmeter, der die Daten an eine Energie-Erfassungsstelle übermittelt. So ist dokumentiert, wann du wieviel Energie benötigt hast und ob diese aus dem „EEG-Topf" gekommen ist oder nicht. Wir erhalten am Ende des Quartals dann von dieser Energie-Erfassungsstelle einen Report für jede einzelne Zählpunktnummer. Beim Einspeisen ist es ident. Somit ist auch erfasst, wie viel du an dieEEG geliefert hast. In weiterer Folge wird dieser Energiedatenreport in unsere Software eingespielt und bildet die Grundlage für die Faktura.

Kann eine Mitgliedschaft in der EEG zu einem finanziellen Nachteil werden?

Nein, das ist ausgeschlossen und die zwei Gründe dafür sind folgende: 
1.) Brächten wir in unserer EEG keinen Strom zustande und du könntest damit auch keinen von uns beziehen, bezahlst du bei deinem Energielieferanten gleich viel, wie du auch sonst bezahlen würdest. Jede Kilowattstunde aber, die aus der EEG kommt, bedeutet einen finanziellen Benefit.
2.) Würde in unserer EEG keine kWh deines eingespeisten Stromes verbraucht, geht dieser ganz normal an deinen angestammten Abnehmer wie OeMAG oder Tiwag. Und damit bekämst immer noch gleich viel, wie du auch sonst, also ohne Vorhandensein der EEG, bekommen würdest. Jede kWh aber, die in der EEG verbraucht wird, bedeutet für dich einen finanziellen Bonus.

Hat es Auswirkungen auf dieEEG, wenn ich meinen Energielieferanten wechsle?

Nein, hat es keine. Du brauchst auf uns keine Rücksicht zu nehmen. Wir laufen quasi im Hintergrund mit und haben ohnehin mehr mit dem Netzbetreiber zu tun, der bei dir immer derselbe ist, auch wenn du den Energielieferanten wechselst.

Bis zu welchem Diskont-Arbeitspreis macht es Sinn der EEG beizutreten?

Die Grenze ist jene Schwelle, bei der die Preis-Reduktionen, die ich durch die EEG lukriere, niedriger sind als bei einem (theoretischen) „Wahnsinns-Arbeitspreis" deines angestammten Energielieferanten. Selbige liegt im Privatbereich bei 7,90 c/kWh, d.h. die/derjenige, die/der einen höheren Arbeitspreis hat, was de facto jede(r) hat, profitiert unterm Strich, auch wenn der reine Netto-Arbeitspreis der EEG höherer ist. Wir machen dir dazu gerne eine Benefitrechnung, dann siehst du in einer Gegenüberstellung genau, wie sich die Kalkulationen schrittweise in den Zahlen niederschlagen und was unterm Strich für dich übrigbleibt. 

Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Reduktion der Erneuerbaren-Abgaben?

Das ist ganz einfach nachzuvollziehen: Während du auf der Rechnung deines Energielieferanten/Netzbetreibers (z.B. Tiwag/Tinetz) die E-Abgaben für die von ihm gelieferten kWh angeführt siehst, suchst du sie auf unserer Rechnung vergeblich. Und zwar deshalb, weil sie nicht anfallen. 


Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Netzgebührenreduktion?

Auf der Rechnung deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz, Stadtwerke etc.) wird getrennt ausgewiesen, welche Energiemengen du von uns bezogen hast und welche von deinem angestammten Energielieferanten. Damit hast du gleichzeitig die Kontrolle, dass die jeweiligen Mengen richtig verrechnet worden sind. 

Ein Beispiel macht es untenstehend deutlicher, wo du zuerst unsere Abrechnung siehst und dann ganz unten jene vom Netzbetreiber. Die Kontrolle sieht folgendermaßen aus: Von uns wurden im 3. Quartal 2024 exakt 418,656 kWh bezogen (oberes Bild). Diese Mengenangabe findet sich dementsprechend auch (gerundet) auf der Tinetz-Rechnung für den Zeitraum zwischen dem 01.06. und 30.09.2024 wieder. Und für diese 418 kWh wurde auch das reduzierte Netzentgelt, gekennzeichnet mit „regional" für „Netznutzung" (3,78 c) berechnet, während die Berechnung für die „herkömmliche" Strommenge zu 100 % erfolgte (5,25 c). Das entspricht der Differenz von 28 %.