FAQs -

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn die Strommärkte wieder einmal verrückt spielen, so wie 2022?

Dann stellt sich dieEEG sozusagen selbst ruhend. Denn, was wird passieren? Unsere Einspeiser werden, falls sie anderswo höhere Tarife erhalten (wie damals mit mehr als 52 c/kWh), lieber an einen anderen Abnehmer liefern, der verpflichtet ist, zum Marktpreis (oder zumindest zu 60 % davon) abzunehmen, wie etwa die OeMAG. Damit ist dann aber dann auch kein Strom im „EEG-Topf" und folglich gibt es auch keine Verteilung an unsere Mitglieder mehr, weshalb der Originallieferant wieder automatisch die 100 %-Quote bereitstellt.  

Und wenn umgekehrt der Strompreis ins Bodenlose fallen würde?

Dieses Szenario kann unserer EEG nichts anhaben. Da wir uns quartalsmäßig am jeweiligen Marktpreis orientieren, werden auch die jeweiligen Arbeitspreise diesen Index abbilden. Außerdem stehen ja auch die Einspeisetarife, zumindest längerfristig gesehen, immer in Relation dazu. Wenn also die Marktpreise zurückgehen, werden auch die Energielieferanten ihre Arbeitspreise senken usw. 

Erhalte ich für das Einspeisen eine Gutschrift und wie wird diese abgerechnet?

Genau, für das Einspeisen wird eine Gutschrift erstellt, die auch automatisch ausbezahlt wird. Getreu unserem Motto keep it simple erhältst du, wenn du gleichzeitig auch Bezieher bist, den Differenzbetrag überwiesen. So ersparen wir uns jeweils eine Transaktion gegenüber einer getrennten Auszahlung und eines Einzuges.

Die Energie, die aus der EEG kommt, fällt beim Energielieferanten weg, richtig?

Natürlich, sonst würde diese Strommenge ja zweimal verrechnet. Du erhältest aber nicht nur eine geringere Rechnung bei deinem Energielieferanten, sondern bezahlst bei deinem Netzbetreiber auch geringere Gebühren. Zumindest für jene Menge, die aus der EEG kommt. Für den Rest bleibt alles gleich wie gehabt.

Zwei Rechnungen & Gutschriften? Je einmal EEG, einmal Energielieferant/Abnehmer?

So ist es. Somit hast du immer auch die genaue Kontrolle. Denn das, was der Netzbetreiber oder Wechselrichter als Gesamtmenge ausweisen, ist die Summe der Teilbeträge von uns und deinem Energielieferanten oder Stromabnehmer. Wir rechnen übrigens quartalsmäßig im Nachhinein ab.

Für die Überweisungen braucht es sicher eine Bankverbindung, oder?

Natürlich. Wir verwenden daher das SEPA-Lastschriftverfahren. Deine Einspeiseerlöse werden somit automatisch auf diese Bankverbindung überwiesen bzw. wird, wenn du mehr verbraucht hast als eingespeist (bzw. gar nichts eingespeist), der Differenzbetrag abgebucht.   

Fallen die bisherigen Akontozahlungen bei meinem Energielieferanten weiterhin an?

Du kannst mit deinem Energielieferanten unter dem Hinweis, dass du unserer EEG beigetreten bist und daher weniger Strom von ihm beziehen wirst, eine geringere Akontozahlung vereinbaren. Die Frage ist allerdings, ob sich dieser Aufwand lohnt, da diese nach dem Erhalt deiner Jahresrechnung ohnehin angepasst wird. Somit hast du, wenn du nichts unternimmst, zwischenzeitlich einfach nur etwas  „angespart" und bekommst diesen Betrag auch automatisch refundiert.  

Fällt bei der EEG eine Akontozahlung an?

Für Private nicht. Bei diesen rechnen wir quartalsmäßig, immer im Nachhinein, ab. Gewerbliche leisten hingegen monatliche Vorauszahlungen.


Kann ich wirklich jederzeit aussteigen und brauche ich echt keinen Vertrag?

Ja, du kannst jederzeit zum Quartalsende mit vorangeganener 14-tägiger Benachrichtigung aussteigen. Und, nein, es braucht bei uns wirklich keinen Vertrag, nur eine Willensbekundung, die darin besteht, dass du uns deine Daten schickst. In einfachster Form Fotos von deiner Strom- und/oder Einspeiserechnung per Whatsapp. Der Rest ist (virtuelle) Handschlagqualität. Dass du auch einfach aussteigen kannst, ersiehst du auch im Kundenportal deines Netzbetreibers, weil du dort die Teilnahme an unserer EEG selbst beenden kannst. 

Die Bedeutung des Sternchens (*) auf der Tarifseite genau erklärt

Um langristig die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit unseres Vereines sicherstellen zu können, müssen einige grundlegende Aspekte beachtet werden. Einer davon: Der Deckungsbeitrag muss mindestens 1,5 c/kWh betragen. Selbiger hängt am gewichteten Median des Privat- und Gewerbetarifanteiles. Der daraus resultierende, sehr gering gehaltene Spread (= Differenz zwischen Einspeisetarif und Arbeitspreis netto der EEG) wird verwendet für: Laufenden Aufwand; Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Office; Software; Faktura; die neu angefallene Gebühr für das EDA-Portal; Investitionen oder zumindest Rücklagen in und für Energieerzeugungs- oder Speicherungs-Eigenanlagen bzw. deren Planung respektive Machbarkeitsstudien; Steuerberatung etc. 

Anmerkung: Für den ganz unwahrscheinlichen Fall, dass einmal in unserer nicht auf Gewinn ausgerichteten Vereinigung zusätzlich auch nur ein einziger Euro übrig bleiben sollte, hat sich bereits Vater Staat mit Begehrlichkeiten auf 23 % Körperschaftssteuer angemeldet ...
 

dieEEG hat ihren Deckungsbeitrag äußerst niedrig angesetzt. Nicht zu niedrig?

Es ist richtig, dass wir uns sehr nach der Decke strecken, zumal ein bekannter Bankenverband für seinen Deckungsbeitrag genau das Doppelte veranschlagt. Wir werden aber, so lange wir mit den - sportlich angesetzten - 1,5 Cent über die Runden kommen, dabei bleiben.
 

Kann es sein, dass die Netzgebührenreduktion für EEG-Mitglieder wieder fällt?

Freundlich unterstützt durch Umweltministerin Leonore Gewessler und auf EU-Recht fußend wäre es freilich denkbar, dass eine neue Regierung die Netzgebührenreduktion wieder streicht. Allerdings wird der (Energie-)Politik dann gleichzeitig ein scharfer Gegenwind ins Gesicht wehen, da mit der Einführung der Kostenersparnis bei den Netzgebühren letztlich nur eine Ungerechtigkeit behoben wurde. So ist der Überschuss eines PV-Anlagenbesitzers immer schon getreu dem physikalischen Gesetz, wonach sich der Strom den kürzesten Weg sucht, zum Nachbarn geflossen. Verrechnet wurde allerdings Folgendes: Der Anlagenbesitzer erhielt einen niederen Einspeisetarif (z. B. 5 c/kWh) und sein Nachbar musste dafür den vollen Arbeitspreis berappen (z. B. 12 c/kWh). Plus volle Netzgebühren. Man hat also so getan, als ob dies zwei unterschiedliche, nichts miteinander zu tun habende Vorgänge wären und der Strom von dem einen Haus weißgottwohin und von dort wieder zum Nachbarn zurück geschickt worden sei, selbst wenn man Besitzer zweier nebeneinander liegender Gebäude gewesen ist. Das konnte es auf Dauer wirklich nicht sein. Jetzt trifft man sich zu beiderseitigem Vorteil und im Sinne einer ehrlicheren Geschäftsbeziehung quasi in der Mitte und das ist auch nur recht und billig. Außerdem entsteht durch den  „Nachbarschaftsstrom" auch keine zusätzliche Netzbelastung, weil diese kurzen Verbindungen ohnehin bestehen und es dadurch auch keine übergeordnete Infrastruktur braucht, etwa, wie wenn tschechischer Atomstrom quer durch unser Staatsgebiet transferiert werden würde.  
 

Habt ihr schon einmal überlegt, euren Arbeitspreis niedriger anzusetzen?

Natürlich hatten wir diese Frage schon mehrfach auf dem Prüfstand und sie wird uns auch bei jeder Tarifgestaltung für das jeweils neue Quartal begleiten. Die Antwort wird grundsätzlich aber wohl immer dieselbe sein: Wir wollen in unserem Verein, dass die/der Einspeiser/in gleichermaßen profitiert! Denn nur mit diesem Gleichheitsprinzip werden wir langfristig erfolgreich sein! Würden wir daher unseren Arbeitspreis senken, würde dies bedeuten, dass die/der Einspeiser/in gleichzeitig ebenfalls weniger erhalten würde. Und wieso soll ausgerechnet die/der eine Samariter/in spielen? Deshalb: Nein! Wir wollen ein partnerschaftliches Miteinander und kein Ungleichgewicht zu Lasten einer bestimmten Seite. Der wirtschaftliche Benefit unserer EEG zeigt sich somit nur teilweise im Arbeitspreis, sondern vielmehr im Endbetrag unterm Strich. Gerne schicken wir dir dazu unsere Benefitrechnung als Gegenüberstellung zu. 
 

Gelten in allen Zweigvereinen der EEG dieselben Tarife?

Vorerst haben alle unsere Zweigvereine (noch) dieselben Tarife. Wir tun also so, als befänden sich alle im Einzugsbereich der Tiwag/Tinetz. Da dies aber nunmehr durch neu hinzugekommene EEGs nicht mehr der Fall ist, werden wir auf Dauer vielleicht nicht umhinkommen, auf regionale Besonderheiten einzugehen. Eines wird allerdings immer gleich bleiben: Der Benefit, der sich durch dieEEG-Mitgliedschaft bei uns ergibt. Schließlich ist dieser immer abhängig davon, wie groß der Spread zwischen Einspeise- und Bezugstarif ist. Und auf welchem Niveau sich dieser abspielt, ist sekundär. 

Fallen in der EEG wirklich keinerlei Gebühren an?

Nein. Weder eine Einschreibgebühr, noch ein Mitgliedsbeitrag, keine Monats-, keine Jahresgebühr, keine Servicepauschale, kein Kauf eines Anteilsscheines oder Ähnliches. dieEEG ist eine überzeugte Kostenverhindererin. 
 

Ist dieEEG auch als virtueller Stromspeicher zu sehen?

Sehr guter Vergleich. Weil man bei uns Strom günstiger beziehen kann und für das Einspeisen mehr erhält, fällt die Notwendigkeit einer eigenen Bevorratung vermehrt weg. Auch Anbieter, welche eine virtuelle Einspeicherung anbieten, werden überflüssig. So berichtet eines unserer Mitglieder, das sich vorher einer derartigen Geschäftsidee angeschlossen hatte, dass er nun bei uns viel besser aussteige. Seine Intention, drei eigene Gebäude mit einer PV-Anlage zu versorgen, sei nun über dieEEG wesentlicher günstiger, weil keine  „Grundgebühren", keine „Strukturkosten" (Abwicklungspreise, Mehrbezugspreise, Kovertierungspreise) und keine Mehrkosten für höhere Netzgebühren etc. anfallen. Außerdem habe unser Mitglied nun einen garantierten Energiebezugs-Fixpreis und sei nicht mehr irgendwelchen Börse-Schwankungen ausgeliefert, die stets zu seinen Ungunsten ausgeschlagen hätten, nämlich gerade dann, wenn er keinen eigenen PV-Strom hatte. Kurzum: Jetzt zahle er mit uns insgesamt nur die Hälfte und sei mehr als nur zufrieden. Sein Fazit: Virtuelle Speicher seien lediglich ein Marketinggag, diese Anbieter wollten eigentlich eine Energiegemeinschaft sein ohne freilich deren Leistung zu erbringen, schließlich und endlich können sie keinen Strom physikalisch speichern, ganz einfach. Somit könnte man abschließend sagen: Lieber gleich zum Schmied gehen als zum Schmiedl, weil wir unseren Strom sozusagen beim Nachbarn einspeichern.

Ihr seid praktisch eine überregionale EEG obwohl der Strom regional geteilt wird?

Messerscharf gefolgert. Wir haben die Idee der regionalen EEG auf die Größe eines (fast schon) halben Bundeslandes skaliert. Die Neuartigkeit und der Vorteil unseres neuartigen Konzeptes liegen darin begründet, dass jede(r) in den Genuss der 28 %-igen Netzkostenreduktion gelangt – bei gleichzeitiger Reduktion des Verwaltungs- und Organisationsaufwandes. Vereinfacht gesagt decken wir einen Bereich ab, der sonst mehrere/viele kleinere EEGs umfassen würde. Und damit haben wir auch folgendes Problem gelöst: Man stelle sich einfach einmal vor, jemand hat ein Kleinwasserkraftwerk im Einzugsgebiet des einen Umspannwerkes, seinen eigenen Betrieb aber in einem anderen. Dann könnte sie/er mit einer herkömmlichen EEG praktisch nie ihren/seinen eigenen Strom  „nutzen". Bei uns bekommt man aber in der einen EEG den guten Einspeisetarif und in der anderen den guten Bezugspreis, d.h., man profitiert gleich, wie wenn  man sich bilanziell innerhalb einer einzigen EEG befinden würde. 

Wie werden die Energieflüsse gemessen damit die Abrechnungen genau stimmen?

Grundlage dafür ist dein Smartmeter, der die Daten an das EDA-Portal übermittelt. So ist dokumentiert, wann du wieviel Energie benötigt hast und ob diese aus dem „EEG-Topf" gekommen ist oder nicht. Am Ende des Quartals erhalten wir dann einen Report für jede einzelne Zählpunktnummer. Beim Einspeisen ist es ähnlich. Somit ist dann auch genau erfasst, wie viel du an dieEEG geliefert hast. In weiterer Folge wird dieser Energiedatenreport in unsere Software eingespielt und bildet damit die Grundlage für die Rechnungslegungen.

Kann eine Mitgliedschaft in der EEG zu einem finanziellen Nachteil werden?

Nein, das ist ausgeschlossen und die zwei Gründe dafür sind folgende: 
1.) Brächten wir in unserer EEG keinen Strom zustande und du könntest damit auch keinen von uns beziehen, bezahlst du bei deinem Energielieferanten gleich viel, wie du auch sonst bezahlen würdest. Jede Kilowattstunde aber, die aus der EEG kommt, bedeutet einen finanziellen Benefit.
2.) Würde in unserer EEG keine kWh deines eingespeisten Stromes verbraucht, geht dieser ganz normal an deinen angestammten Abnehmer wie OeMAG oder Tiwag. Und damit bekämst immer noch gleich viel, wie du auch sonst, also ohne Vorhandensein der EEG, bekommen würdest. Jede kWh, die aber in der EEG verbraucht wird, bedeutet für dich einen finanziellen Bonus.

Hat es Auswirkungen auf dieEEG, wenn ich meinen Energielieferanten wechsle?

Nein, hat es keine. Du brauchst auf uns keine Rücksicht zu nehmen. Wir laufen quasi im Hintergrund mit und haben mehr mit dem Netzbetreiber zu tun, der bei dir immer derselbe ist.

Bis zu welchem Arbeitspreis macht es Sinn der EEG beizutreten?

Die Grenze ist jene Schwelle, bei der die Preis-Reduktionen, die ich durch die EEG lukriere, niedriger sind als bei einem (theoretischen) „Wahnsinns-Arbeitspreis" deines angestammten Energielieferanten. Selbige liegt im 1. Quartal 2025 bei 6,32 c/kWh, d.h. die-/derjenige, die/der einen höheren Arbeitspreis hat, was de facto jede(r) hat, profitiert unterm Strich, auch wenn der reine Arbeitspreis der EEG zunächst ein wenig höher ist. Wir machen dir dazu gerne eine Benefitrechnung, dann siehst du in einer Gegenüberstellung genau, wie sich die Kalkulationen schrittweise in den Zahlen niederschlagen und was unterm Strich für dich übrigbleibt. 

Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Reduktion der Abgaben?

Das ist ganz einfach nachzuvollziehen: Während du auf der Rechnung deines Energielieferanten (z.B. Tiwag) die Abgaben für die von ihm gelieferten kWh angeführt siehst, suchst du sie auf unserer Rechnung vergeblich. Und zwar, weil sie nicht vorhanden sind. 


Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Netzgebührenreduktion?

Auf der Rechnung deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz) wird getrennt ausgewiesen, welche Energiemengen du von uns bezogen hast und welche von deinem angestammten Energielieferanten. Damit hast du gleichzeitig auch eine Kontrolle, dass die jeweiligen Mengen richtig verrechnet worden sind. 

Ein Beispiel macht es am Ende dieser Seite deutlicher, wo du zuerst unsere Abrechnung ersiehst und darunter jene vom Netzbetreiber. Die Kontrolle sieht folgendermaßen aus: Von uns wurden im 3. Quartal 2024 exakt 418,656 kWh bezogen (oberes Bild). Diese Mengenangabe findet sich dementsprechend auch auf der Tinetz-Rechnung für den Zeitraum zwischen dem 01.06. und 30.09.2024 wieder (unteres Bild). Und für diese 418 kWh wurde auch das reduzierte Netzentgelt, gekennzeichnet mit „regional" für „Netznutzung" und  „Netzverluste" berechnet, während unterhalb die Berechnung für die herkömmliche Stromlieferung zu 100 % erfolgte.