Anmeldung 

So einfach geht's. Kein Vertrag, keine Gebühren, keine Laufzeit, nur ein (virteuller) Handschlag. Und dazu hast du zwei Möglichkeiten:

A) Traditionell
B) Digital (schneller)
weiter unten

A) Zur Anmeldung benötigt man:

  • Fotos der Strom- und/oder Einspeiserechnung, auf denen Adresse und Zählpunktnummer(n) zu sehen sind. Letztere stehen meist auf Seite 2 oder 3 


Die Übermittlung erfolgt per Mail an [email protected].


B) Digital 

Digital, aber mit Romantikfaktor!  ;-)  Einfach auf deine Gemeinde klicken – Daten eingeben, absenden und du erhältst von uns eine Bestätigungsmail, fertig:
| Absam
| Arzl
| Axams
| Baumkirchen
| Birgitz
| Brandberg
| Brixen
| Bruck am Ziller
| Buch
| Buch in Tirol
| Ebbs
| Erl
| Faggen
| Fendels
| Finkenberg
| Fiss
| Flaurling
| Fließ (UW Landeck)
| Fließ (UW Prutz)
| Fritzens
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| Fügenberg
| Fulpmes
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| Gnadenwald
| Götzens
| Gries im Sellrain
| Grins
| Gurgl
| Haiming
| Hainzenberg
| Hall
| Hart im Zillertal
| Hatting
| Hattingerberg
| Hippach
| Imst Stadt(werke)
| Imsterau
| Imsterberg
| Innsbruck westliche Stadtteile
| Inzing
| Ischgl (Großteil der Gemeinde)
| Ischgl (Sonnenseite bis Therme)
| Jenbach
| Jerzens
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| Karres
| Karrösten
| Kaunerberg
| Kaunertal
| Kauns
| Kirchberg
| Kirchdorf
| Kössen
| Kühtai
| Ladis
| Landeck
| Längenfeld
| Matrei
| Mieming
| Mils (Hall AG)
| Mils (UW Hall Umgebung)
| Mötz
| Mutters
| Mutters
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| Nauders
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| Niederndorf
| Oberhofen
| Oberndorf
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| Oetz
| Oetz-Ötzerau, Mühlau, Taxegg, Schlatt
| Ötztal-Bahnhof
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| Pians (UW Landeck)
| Pians (UW Tobadill)
| Pill
| Pill
| Polling
| Prutz
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| Roppen-Trankhütte
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| Schwaz
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| Stans
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| Terfens
| Tobadill
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| Umhausen-Köfels
| Vent
| Völs
| Vomp
| Vomp
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| Wattens
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| Weerberg
| Wenns
| Westendorf
| Wiesing
| Wildermieming
| Zammerberg
| Zams
| Zell
| Zirl

Allgemein:
dieEEG ist also sehr mitgliederfreundlich und unkompliziert. Man unterschreibt bei uns keinen Vertrag und muss sich nirgends ab- oder ummelden. Weder bei seinem aktuellen Energie-Lieferanten (z.B. Tiwag), Netzbetreiber (z.B. Tinetz/Stadtwerke) oder Stromabnehmer (z.B. OeMAG/Tiwag).  Wir verlangen auch keinen Mitgliedsbeitrag, keine Grundgebühr o.Ä. 


Unsere Mitgliederinnen und Mitglieder können sich im Kundenportal ihres Netzbetreibers selbstständig und jederzeit wieder von der EEG abmelden. Weitere Informationen wie zum Abrechnungsvorgang sind im Bereich FAQs (rechts) näher erläutert.

Bestätigt wird dieEEG-Teilnahme im Kundenportal der Tinetz/Stadtwerke unten unter dem Reiter „Datenfreigaben" --> „Anfragen". Nach erfolgter Bestätigung erscheint hier der Button Aufheben zum jederzeitigen Beenden der Mitgliedschaft. 

Über alles Wissenswerte werden unsere Mitglieder regelmäßig per Newsletter auf dem Laufenden gehalten.

FAQs

Häufig gestellte Fragen


Wie ist das mit dem „Stromverschenken" zu sehen?

Hier empfiehlt sich, genau hinzuschauen, denn „verschenkter Strom" kostet zumindest immer die Netzgebühren und Abgaben. Das heißt, derjenige, der deinen Strom bekommt, muss, auch wenn du null Cent für den Arbeitspreis verlangst, rund 10 c bezahlen. Dazu setzt du rund 9 c in den Sand, weil du für das Einspeisen bei uns diesen Betrag bekommen würdest. Ergibt zusammen 19 c/kWh. Andererseits bezahlt der andere, wenn er diese kWh über die EEG bezieht, unterm Strich weniger. Somit siehst du: Es ist besser, wenn du in die EEG einspeist und der oder die andere den Strom aus der EEG bezieht. Positiver Nebeneffekt: Ohne Verschenken erspart man sich den „organisatorischen" Aufwand.

Wie kann es sein, dass ich für die kWh weniger bezahle als ich fürs Einspeisen erhalte?

Sehr gute Frage, die aber einfach zu beantworten ist! Du musst dazu nur wissen, dass die Netzbetreiber für unsere Stunden nur 72 % der Netzkosten verrechnen dürfen und auch sonst Gebühren wegfallen. Rechnet man dies vom Arbeitspreis von rund 10 c weg, so kommen unterm Strich 6,6 c heraus. Und du hast Recht, das schaut dann komisch aus, weil wir für das Einspeisen 8,5 c oder mehr zahlen. 
 

Kann ich Mitglied in einer lokalen EEG sein und gleichzeitig bei dieEEG?

Das funktioniert. Du musst nur einen Aufteilungs-Schlüssel definieren und diesen uns bekanntgeben. Die meisten starten mit 50:50, das heißt, dass 50 % deines Überschusses an deine lokale EEG gehen sollen und 50 % an uns. Dasselbe beim Strombezug. Dann beobachtet man diese Einstellung für einen etwas längeren Zeitraum und kann den Schlüssel schnell wieder ändern, falls es Optimierungs-Potential in irgendeine Richtung gibt. Eines lehrt die Erfahrung aber auch: Die meisten, die diese Variante ausprobieren mit einer lokalen EEG und unserer regionalen, wechseln dann zu 100 % zu uns, weil sie sehen, dass sie damit unterm Strich die zumindest gleiche Ersparnis haben – aber keinen Aufwand.
 

Ich möchte einen Teil meines PV-Überschusses spenden. Ein Problem?

Nein, das ist kein Problem. Einige unserer Mitglieder vertrauen bei Spenden an Bedürftige auf Robin Powerhood und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Wenn du dort auch mitmachen möchtest, musst du uns lediglich einen Aufteilungs-Schlüssel übermitteln, z.B. 10 %, und wir stellen dann bei dir die Differenz auf 100 ein (in diesem Fall 90 %, die in die EEG gehen sollen).

Sind Flex- oder "Sommertarife" besser als die Mitgliedschaft in der Energiegemeinschaft?

Nein, wir denken nicht und empfehlen, genau hinzuschauen. Flexible Tarife bieten zwar in gewissen Stunden attraktive Preise, ja, in anderen sind diese dafür höher, sodass sich so ein Tarif nur rentiert, wenn man einen sehr, sehr großen Stromverbrauch hat und sein Heim/seine Firma bereits so automatisiert hat, dass Lastverschiebungen problemlos möglich sind.

Auch die diversen „Sommer-Tarife" sind kritisch zu sehen. Sie werden ja mitunter sogar bis hin zum Motto „Gratisstrom" beworben. Fakt ist aber, dass es diesen nicht gibt, da Netzgebühren & Co. immer anfallen. Gleichzeitig sind etwa die Abendstunden überdurchschnittlich hoch bepreist, sodass sich die Sache unterm Strich überhaupt nicht rechnet.
Ein ähnlicher Effekt tritt zutage, wenn die „Sommer-Tarife" mit einem fixen Arbeitspreis verknüpft werden. Hier muss man sich bewusst sein, dass die Ermäßigungen dann nur an einem Viertel des Tages gelten – und auch nur in einem halben Jahr, somit rechnerisch nur für ein Achtel des gesamten Strombezuges. Berücksichtigt man dann auch noch, dass wir alle im Winter mehr Strom verbrauchen, betreffen die "Happy-hour"-Tarife vielleicht sogar nur ein Zwölftel des Strombedarfs. Ich müsste also, damit ich diesen Kurzvorteil "genießen" könnte, meine Mitgliedschaft in der EEG beenden oder dürfte ihr nicht beitreten und wäre für den weitaus überwiegenden Teil des Jahres deutlich schlechter gestellt. Auch muss man bei diesen „Sommer-Angeboten" einen neuen Vertrag und sich damit länger binden.

Zusammenfassend: (Bestehende) Fixtarife ohne Sommerrabatte (wie auch in der EEG) sind gerade in unruhigen Zeiten sicherlich die bessere Variante im Vergleich zu den neuen Flextarifen. Fixtarife mit Sommer-Rabatten können eine sinnvolle Ergänzung zur EEG sein.

Die Bedeutung der EEG und ihre Abrechnung in einfacher Sprache?

Du freust dich, wenn du von uns eine Rechnung bekommst. Dafür ist deine andere Strom-Rechnung deutlich niedriger. 

In unserer Energie-Gemeinschaft fallen weniger Gebühren an. Auch keine Abgaben. Unsere Kilo-Watt-Stunden sind billiger.

Du sparst dir etwas. Du freust dich schon auf die nächste Rechnung von uns. Die kommt zwar nur viermal im Jahr. Trotzdem ist dieEEG super.

Wir alle zusammen sind dieEEG. Wir sind ein Verein. Wir helfen einander. Wir teilen den Strom. Und weil wir das tun, bleibt das Geld mehr bei den Menschen, Kirchen, Klöstern, Betrieben, Sportvereinen, Agrargemeinschaften und Gemeinden usw. 

Braucht es einen Smartmeter, um an der EEG teilnehmen zu können?

Ja, den braucht es. Wenn du dich allerdings bei uns anmeldest, wird der Netzbetreiber aber automatisch aktiv, wenn du noch keinen Smartmeter hast und verbaut bei dir kostenlos und relativ zeitnah einen. Somit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe, da ein Smartmeter in Bälde ohnehin obligatorisch vorgeschrieben werden wird. 

Wann erhalte ich jeweils die Abrechnungen von der Energiegemeinschaft?

Wir bekommen die verifizierten Energiedaten meist drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Quartals und können dann die Faktura starten. Die Rechnungen sollten daher im Normalfall jeweils spätestens Anfang Mai, August, November und Feber bei dir landen.


Werden die Tarife laufend angepasst, sodass sich kein Nachteil ergeben kann?

Ja, die Anpassung erfolgt laufend zum jeweiligen Quartalsbeginn. Über die neuen Tarife werden unsere Mitglieder selbstverständlich schriftlich informiert. Keine Sorge auch, dass unsere Tarife zulasten einer Seite, sprich zulasten der Einspeiser oder der Verbraucher gehen könnte. Wir schauen schon aus Eigennutz, dass der Benefit für beide über das gesamte Jahr gesehen immer gleich ausfällt. Schließlich wollen wir nicht, dass eine Seite übervorteilt wird, ganz einfach, weil sie sich dann abmelden würde – mit dem Ergebnis, dass sich dieEEG dann selbst ruhend stellen würde: Ohne die eine Seite (Einspeiser) gibt es nämlich keine andere (Verbraucher) – und umgekehrt! 

Wäre euer Engagement nicht einfacher über eine BEG zu realisieren?

Jein. Weniger Aufwand fällt sicher über eine so genannte Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) an, die wie wir auch überregional agiert. Allerdings hat diese einen großen Nachteil: Es gibt bei ihr keine Netzkostenreduktion und auch die E-Abgaben entfallen nicht, d.h. ihr Arbeitspreis von, sagen wir, 9,5 c/kWh brächte aktuell im Vergleich zum Landesenergieversorger in der Gesamtkalkulation lediglich einen Benefit von 0,3 c/kWh. Unterm Strich (vgl. Excel-Kalkulation hier) würde man damit bei einer BEG immer noch 21,91 c für die kWh bezahlen. Da sind wir mit unseren 18,642 besser unterwegs. (Stand 4. Quartal 2025).
Zusammenfassend: Unser System bedeutet einen Mehraufwand, ja. Allerdings betrifft dieser nur den Verein und nicht das Mitglied. Dafür profitiert dieses finanziell wesentlich mehr als bei einer BEG. Und wir denken immer mitgliederorientiert. 

Ein ehemaliger Tennisspieler bietet eine österreichweite EG mit super Tarifen an ...

Schön, wenn sich viele für eine Energiewende einsetzen.  Auch Promis. Mit der Aussage super Tarife wäre ich allerdings vorsichtig, denn bei genauerem Hinsehen entpuppt sich diese als Bürger-Energie-Gemeinschaft (BEG). Somit bekommst du bei dieser keine Netzgebühren-Reduktion und auch die E-Abgaben fallen nicht weg. Das macht aktuell 3,63 c/kWh Unterschied aus (Stand: Ende 2025). 
 

Kann man auch Mitglied bei mehreren Energiegemeinschaften sein?

Ja, du kannst bei bis zu fünf Energiegemeinschaften sein. Vor du dich allerdings (auch) bei uns anmeldest, musst du bei deiner bisherigen EEG (oder BEG) den Teilnahme-Faktor herabsetzen lassen (z.B. auf 50 %), sodass wir dich (mit den restlichen 50 %) einmelden können. Dies trifft auch auf den Fall zu, wenn du bei dir zuhause bereits eine lokale EEG oder eine gemeinschaftliche Erzeugungs-Anlage hast.

Mir ist aufgefallen, dass dieEEG offensichtlich kein Sie" kennt ...

Das ist richtig. Unter der Erde und bei uns im Verein sind alle gleich! Insofern herrscht bei uns gleich ab der ersten Minute das Du vor. Unabhängig vom Alter und irgendwelchen Titeln. Bei uns geht es um Anderes, Wichtigeres. Etwa auch, dass wir ein dynamisches Verteilungssystem verwenden, d.h., jedes Mitglied hat per se Anspruch auf die gleich große Strommenge. Nur wenn es diese nicht verbraucht, bekommen andere mehr. Vice versa beim Einspeisen: Jede(r) kann gleich viel in den „EEG-Topf" liefern und wenn das zu wenig ist, liefern Einzelne, die mehr zur Verfügung haben, mehr.


Welchen Anteil meines Stromverbrauches liefert dieEEG im Jahr?

Das hängt davon ab, ob du selbst eine PV-Anlage und einen Speicher hast und in welcher EEG du dich befindest. Verfügst du über keine PV und dein Zweigverein über kein Wasserkraftwerk, kannst du mit rund einem Drittel deines Strombedarfes rechnen. Mit einem Wasserkraft-Werk erhöht sich die Abdeckung auf bis zu 95 %, d.h. fast der gesamte Strom kommt dann von uns und nur mehr 5 % von deinem angestammten Energielieferanten.

  

dieEEG hat ihren Deckungsbeitrag sehr niedrig angesetzt. Nicht zu niedrig?

Es ist richtig, dass wir uns sehr nach der Decke strecken, vor allem auch, weil wir keine Gebühren verlangen. Wir wollen aber bei unserem geringen Deckungsbeitrag bleiben, jedenfalls solange wir damit den laufenden Betrieb finanzieren und unsere anderen Vereinsziele verfolgen können.
  

Wie beurteilt ihr den Einstieg von Banken beim Thema Energiegemeinschaften?

Dazu werden wir uns nicht äußern. Es soll und muss jede(r) für sich selbst beurteilen, ob damit die Grundidee einer EEG eigentlich konterkariert wird oder nicht. Wir haben uns aber sehr über das Lob eines Ötztaler Landwirtes gefreut, der gesagt hat:

„I geah liabr gen enk, sischt gib i´s Galte, wos i mr ban Schtröeme drschpoor, öftr lei in dr Kassen."  
 
Übersetzung: „Ich schließe mich lieber eurem Verein an, sonst gebe ich das Geld, das ich mir beim Strom erspare, anschließend nur der Bank."

Um wieviel kauft die EEG den Strom ein und was bedeutet Deckungsbeitrag?

Wir beziehen unseren Strom direkt von unseren Mitgliedern und bezahlen aktuell 9,25 c pro kWh (Stand: 3. Quartal 2026). Verkaufen tun wir ihn um 10,75 c. Die Differenz von 1,5 c ist der so genannte Deckungsbeitrag, oder anders formuliert: Du beziehst bei uns den Strom zum Arbeitspreis von 10,75 c und bekommst 9,25 c für das Einspeisen in den „EEG-Topf", wobei sich unser Arbeitspreis durch die Reduktion der Netzgebühren unterm Strich mit einer Ersparnis von mehr als 2 Cent im Vergleich zum Landesenergieversorger zu Buche schlägt.  

Ist eine Netzgebührenerhöhung nicht der Anfang vom Ende der EEG?

Nein, das Gegenteil ist der Fall, denn nachdem die Netzgebühren-Reduktion von 28 % immergleich bleibt, stärkt sie die Stellung der EEG, weil 28 % von einer höheren Summe eine größere Ersparnis bedeuten als 28 % von einer kleineren.
 

Was passiert, wenn die Strommärkte wieder einmal verrücktspielen, so wie 2022?

Dann stellt sich dieEEG sozusagen selbst ruhend. Denn, was wird passieren? Unsere Einspeiser werden, falls sie anderswo höhere Tarife erhalten (wie damals mit mehr als 52 c/kWh), lieber an einen anderen Abnehmer liefern, der verpflichtet ist, zum Marktpreis (oder zumindest zu 60 % davon) abzunehmen, wie etwa die OeMAG. Damit ist dann aber dann auch kein Strom im „EEG-Topf" und folglich gibt es auch keine Verteilung an unsere Mitglieder mehr, weshalb der „Originallieferant" wieder automatisch die 100 %-Quote bereitstellt.  

Und wenn umgekehrt der Strompreis ins Bodenlose fallen würde?

Dieses Szenario kann unserer EEG nichts anhaben. Da wir uns quartalsmäßig am jeweiligen Marktpreis orientieren, werden auch unsere jeweiligen Arbeitspreise diesen Index abbilden. Außerdem stehen ja auch die Einspeisetarife, zumindest längerfristig gesehen, immer in Relation dazu. Wenn also die Marktpreise zurückgehen, werden auch die Energielieferanten ihre Arbeitspreise senken usw. usf.

Erhalte ich für das Einspeisen eine Gutschrift und wie wird diese abgerechnet?

Genau, für das Einspeisen wird eine Gutschrift erstellt, die auch automatisch ausbezahlt wird. Getreu unserem Motto keep it simple erhältst du aber, wenn du gleichzeitig Bezieher bist, jeweils nur den Differenzbetrag überwiesen oder abgebucht. So ersparen wir uns jeweils eine Transaktion gegenüber einer getrennten Auszahlung und eines getrennten Einzuges.

Bekomme ich das Einspeiseentgelt der EEG ohne Abzüge ausbezahlt?

Natürlich. Bei Unternehmern steht zusätzlich auf der Rechnung, dass wir im Sinne des Reverse Charge-Verfahrens (§19 Abs. 1 d UStG) vorgehen. Will heißen: Die Steuerschuld geht beim Stromverkauf ja auf den Leistungsempfänger über. Das ist in diesem Fall dieEEG. Dies ist deshalb so, weil unsere Gutschrift eigentlich nichts anderes darstellt, als eine Rechnung, welche der Unternehmer (= Lieferant der Energie) ausgestellt haben könnte. Und dieser muss die USt ja bekanntlich ausweisen, weshalb wir diese statt ihm gleich direkt an das Finanzamt abführen. 
 

In welcher Jahreszeit rentiert sich das Einspeisen in dieEEG besonders?

Es rentiert sich immer, allerdings ganz besonders in der warmen Jahreszeit. Und das ist auch leicht zu verstehen, wenn man die Hintergründe kennt: OeMAG & Co zahlen ausgerechnet im Sommer, also in unserer Strom-Haupterntezeit, die niedrigsten Tarife. Somit verlaufen die Kurven für die Einspeisemenge und jene für die Vergütung genau entgegengesetzt. Da wir aber in der EEG konstant hohe Einspeisetarife haben, wirkt sich dies im Sommer am meisten aus.  
  

Welche Mengen sollten man verbrauchen oder einspeisen, damit sich eine Mitgliedschaft rentiert?

Eine Faustformel besagt, dass es jeweils mehr als 2.000 kWh pro Jahr sein sollten, damit sich der Aufwand rentiert. Andernfalls übersteigen die für den Verein (!) anfallenden Gebühren & Kosten die Ersparnis und das macht langfristig keinen Sinn.
  

Die Energie, die aus der EEG kommt, fällt beim Energielieferanten weg, richtig?

Natürlich, sonst würde diese Strommenge ja zweimal verrechnet werden. Und genau deshalb scheint der Arbeitspreis jener kWh, die aus der EEG kommen, nur auf unserer Rechnung auf. Du erhältst somit nicht nur eine geringere Rechnung bei deinem Energielieferanten, sondern bezahlst auch bei deinem Netzbetreiber (Tinetz, Stadtwerke etc.) geringere Gebühren. Zumindest für jene Menge, die aus der EEG kommt. Für den Rest bleibt alles gleich.
 

Zwei Rechnungen & Gutschriften? Je einmal EEG, einmal Energielieferant/Abnehmer?

So ist es. Somit hast du immer auch den Überblick. Denn das, was der Netzbetreiber oder Wechselrichter als Gesamtmenge ausweisen, ist die Summe der Teilbeträge von uns und deinem Energielieferanten (z.B. Tiwag) oder Stromabnehmer (z.B. OeMAG). Wir rechnen quartalsmäßig ab. 

Sehe ich bei meinem Energielieferanten sofort, dass ich mir etwas erspare?

Das „siehst" du (zunächst nur), wenn du deine Akontozahlungen reduzieren lässt. So lange du diese unvermindert gleich weiter bezahlst, bleibt auf dem ersten Blick alles gleich und du musst auf die Jahresrechnung warten, wo dann die Ersparnis sichtbar wird.
 

Wie kann man beim ersten Blick auf die EEG-Rechnung auf den sich daraus ergebenden Benefit schließen?

Du rechnest überschlagsmäßig einfach so:
... (kWh) / 100 * 3 = ... (€)

Beispiel: Du hast 4.000 kWh Strom von der EEG bezogen. Dann bedeutet dies: 4.000 / 100 * 3 = 120
Du hast dir 120 € gespart, indem du einen Teil des Stromes über unsere EEG bezogen hast.

Beim Einspeisen beträgt der durchschnittliche Benefit über das Jahr gesehen rund 2 c/kWh. Hast du beispielsweise 8.000 kWh geliefert, so beträgt dein Vorteil gegenüber dem Einspeisen bei der OeMAG 160 €.
 

Bitte den Abrechnungsvorgang so beschreiben, dass sogar ich es verstehe 

Weil du von uns eine Rechnung bekommst, fällt sie bei deinem Energielieferanten (z.B. Tiwag) niedriger aus. Und zwar um die gleiche Energiemenge. Du müsstest also bei deinem Energielieferanten (z.B. Tiwag) normalerweise mehr bezahlen als du nach einem Beitritt zur dieEEG löhnst. Zudem werden unsere kWh auf der Rechnung deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz, Stadtwerke) zu 28 % rabattiert und die Erneuerbaren-Abgaben fallen für unsere Strommenge komplett weg. Unterm Strich hast du damit einiges gespart, weil die gesamten kwh bei deinem Energielieferanten sonst zu 100 % verrechnet werden würden. 


Für die Überweisungen braucht es sicher eine Bankverbindung, oder?

Natürlich. Wir verwenden daher das SEPA-Lastschriftverfahren. Deine Einspeiseerlöse werden auf dieses Bankkonto überwiesen, bzw. wird, wenn du mehr verbraucht als eingespeist bzw. gar nichts eingespeist hast, der Differenzbetrag abgebucht. Übrigens brauchst du keine Angst zu haben, das SEPA-Formular auszufüllen, weil du bei dieser Art des Zahlungsverkehrs 40 Tage lang Zeit hast, um deiner Meinung nach zu Unrecht abgebuchtes Geld zurückzufordern.  

Fallen die Akontozahlungen bei meinem Energielieferanten weiterhin an?

Du kannst mit deinem Energielieferanten unter dem Hinweis, dass du unserer EEG beigetreten bist und daher weniger Strom von ihm beziehen wirst, eine geringere Akontozahlung vereinbaren. Die Frage ist allerdings, ob sich dieser Aufwand lohnt, da diese nach dem Erhalt deiner Jahresrechnung ohnehin angepasst wird. Somit hast du, wenn du nichts unternimmst, zwischenzeitlich einfach nur etwas „angespart" und bekommst diesen Betrag refundiert. Wenn du das aber nicht willst, teile deinem Energieversorger einfach mit, du würdest gerne nur mehr 50 % deines bisherigen Vorauszahlungs-Betrages leisten.  

Kann ich wirklich jederzeit aussteigen und brauche ich echt nichts zu unterschreiben?

Ja, du kannst jederzeit mit Benachrichtigung an uns aussteigen. Und, nein, es braucht bei uns wirklich keinen Vertrag, nur eine Willensbekundung, die darin besteht, dass du uns deine Daten schickst. In einfachster Form Fotos von deiner Strom- und/oder Einspeiserechnung. Sonst benötigen wir nur noch deine Emailadresse. Der Rest ist (virtuelle) Handschlagqualität. Wir versuchen so mitgliederfreundlich wie nur irgendwie möglich zu sein. Auch wollen wir den Zugang so niederschwellig halten wie es nur irgendwie geht. Dass du bei uns auch wieder unkompliziert aussteigen kannst, ersiehst du im Kundenportal deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz), weil du dort den Button Aufheben findest. Drückst du diesen, hast du unseren Verein wieder verlassen. Freundlicherweise würdest du uns dazu eine kurze Nachricht schreiben. Einerseits, um die Formalitäten im Hintergrund zu erledigen, andererseits würde uns natürlich interessieren, warum du nicht mehr dabei wärst.

Die Bedeutung des Deckungsbeitrages genau erklärt ...

Um langristig die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit unseres Vereines und die Verfolgung unserer Vereinsziele sicherstellen zu können, müssen einige grundlegende Aspekte beachtet werden. Einer davon: Der Deckungsbeitrag muss mindestens 1,5 c/kWh betragen. Der daraus resultierende Spread (= Differenz zwischen Einspeisetarif und Arbeitspreis netto der EEG) wird verwendet für: Laufenden Aufwand; Werbung und Öffentlichkeitsarbeit; Office; Software; Faktura; Gebühr für die Energie-Datenbereitstellung; Investitionen oder zumindest Rücklagen in und für Energie-Erzeugungs- oder Speicherungs-Eigenanlagen bzw. deren Planung respektive eine Nicht-Batterie-Großspeicher-Machbarkeitsstudie; Steuerberatung; die Abfuhr der Umsatzsteuer (für gewerbliche Einspeiser), die KöSt (Körperschaftssteuer) etc. 
 

Kann es sein, dass die Netzgebühren-Reduktion für EEGs wieder fällt?

Zwar auf EU-Recht fußend wäre es dennoch denkbar, dass eine österreichische Regierung die Netzgebühren-Reduktion wieder streicht. Allerdings wird der (Energie-)Politik dann auch ein scharfer Gegenwind aus der Bevölkerung ins Gesicht wehen, da mit der Einführung der Kostenersparnis bei den Netzgebühren letztlich nur eine Ungerechtigkeit behoben wurde. So ist etwa der Überschuss eines PV-Anlagenbesitzers immer schon getreu dem physikalischen Gesetz, wonach sich der Strom den kürzesten Weg sucht, zum Nachbarn geflossen. Verrechnet wurde allerdings Folgendes: Der Anlagenbesitzer erhielt einen niederen Einspeisetarif (z.B. 5 c/kWh) und sein Nachbar musste dafür den vollen Strompreis berappen (z.B. 22 c/kWh). Man hat also so getan, als ob dies zwei unterschiedliche, nichts miteinander zu tun habende, Vorgänge wären und der Strom von dem einen Haus weißgottwohin und von dort wieder zum Nachbarn zurück geschickt worden sei. Selbst wenn man Besitzer zweier nebeneinander liegender Gebäude gewesen ist. Das konnte es auf Dauer wirklich nicht sein. Jetzt trifft man sich zu beiderseitigem Vorteil und im Sinne einer ehrlicheren Geschäftsbeziehung quasi in der Mitte und das ist auch nur recht und billig. Außerdem entsteht durch den „Nachbarschaftsstrom" auch keine zusätzliche Netzbelastung, weil diese kurzen Verbindungen ohnehin bestehen und es dadurch auch keine übergeordnete Infrastruktur braucht, etwa, wie wenn tschechischer Atomstrom quer durch unser Staatsgebiet transferiert werden würde.  
 

Habt ihr schon einmal überlegt, euren Arbeitspreis niedriger anzusetzen?

Natürlich hatten wir diese Frage schon mehrfach auf dem Prüfstand und sie wird uns auch bei jeder Tarifgestaltung für das jeweils neue Quartal begleiten. Die Antwort wird grundsätzlich aber wohl immer dieselbe sein: Wir wollen in unserem Verein, dass die/der Einspeiser/in und die/der Bezieher/in gleichermaßen profitieren. Denn nur mit diesem Gleichheitsprinzip werden wir langfristig erfolgreich sein! Würden wir daher unseren Arbeitspreis senken, würde dies bedeuten, dass die/der Einspeiser/in gleichzeitig ebenfalls weniger erhalten würde. Und wieso soll ausgerechnet die/der eine/n Samariter/in spielen? Deshalb: Nein! Wir wollen ein partnerschaftliches Miteinander und kein Ungleichgewicht zu Lasten einer bestimmten Seite. Der wirtschaftliche Benefit unserer EEG zeigt sich somit nur teilweise im Arbeitspreis, sondern vielmehr im Benefit unterm Strich. Deshalb gleicht unser Algorithmus das vielleicht über das Jahr entstandene, kleine Ungleichgewicht am Ende auch immer wieder aus, sodass niemand zu kurz kommt. 

Fallen in der EEG wirklich keinerlei Gebühren und Beiträge an?

Nein. Weder eine Einschreibgebühr, noch ein Mitgliedsbeitrag, auch keine Monats-, keine Jahresgebühr, keine Servicepauschale, kein Kauf eines Anteilsscheines, kein Genossenschaftsanteil oder Ähnliches. dieEEG ist eine überzeugte Kosten- und Bürokratie-Verhindererin. 
 

Kann dieEEG auch als (virtueller) Speicher gesehen werden?

Sehr guter Vergleich! Weil man bei uns Strom günstiger beziehen kann und für das Einspeisen mehr erhält, fällt die Notwendigkeit einer eigenen Bevorratung vermehrt weg. Auch Anbieter, welche eine virtuelle Einspeicherung anbieten, werden überflüssig. So berichtet eines unserer Mitglieder, das sich vorher einer derartigen Geschäftsidee angeschlossen hatte, dass er nun bei uns viel besser aussteige. Seine Intention, drei eigene Gebäude mit einer PV-Anlage zu versorgen, sei nun über dieEEG wesentlicher günstiger, weil keine „Grundgebühren", keine „Strukturkosten" (Abwicklungspreise, Mehrbezugspreise, Konvertierungspreise) und keine Mehrkosten für höhere Netzgebühren etc. anfallen. Außerdem habe unser Mitglied nun einen garantierten Energiebezugs-Fixpreis und sei nicht mehr irgendwelchen Börse-Schwankungen ausgeliefert, die stets zu seinen Ungunsten ausgeschlagen hätten, nämlich gerade dann, wenn er keinen eigenen PV-Strom hatte. Kurzum: Jetzt zahle er mit uns insgesamt nur die Hälfte und sei mehr als nur zufrieden. Sein Fazit: Virtuelle Speicher seien lediglich ein Marketinggag, diese Anbieter wollten eigentlich eine Energiegemeinschaft sein ohne freilich deren Leistung zu erbringen, ganz einfach, weil sie keinen Strom physikalisch einspeichern. Somit könnte man abschließend sagen: Lieber gleich zum Schmied gehen als zum Schmiedl, weil wir den Strom sozusagen in unsererm „EEG-Topf" einspeichern. 

dieEEG ist praktisch überregional präsent, obwohl der Strom regional geteilt wird?

Messerscharf gefolgert. Wir haben die Idee der regionalen EEG mittlerweile auf die Größe halb Tirols skaliert. Die Neuartigkeit und der Vorteil unseres Konzeptes liegen darin begründet, dass jede(r) in den Genuss der 28 %-igen Netzkostenreduktion gelangt – bei gleichzeitiger Reduktion des Verwaltungs- und Organisationsaufwandes. Vereinfacht gesagt decken wir einen Bereich ab, der sonst mehrere/viele kleinere EEGs umfassen würde. Und damit haben wir auch folgendes Problem gelöst: Man stelle sich einfach einmal vor, ein Unternehmer hat eine größere PV-Anlage im Einzugsgebiet des einen Umspannwerkes, einen Teil seines Betriebes aber in einem anderen. Dann könnte sie/er mit einer herkömmlichen EEG praktisch nie ihren/seinen eigenen Strom „nutzen". Bei uns bekommt sie/er aber in der einen EEG den guten Einspeisetarif und in der anderen den guten Bezugspreis, d.h., man profitiert gleich, wie wenn man sich innerhalb einer einzigen EEG befinden würde. 

Bringt dieEEG auch Vorteile für Gemeinden, gerade in Zeiten klammer Kassen?

Natürlich! Das, was im vorherigen Absatz für eine Privatperson oder eine(n) Unternehmer(in) beschrieben wurde, gilt selbstverständlich auch für Kommunen. Oder sogar vermehrt, weil dort die Kassen derzeit besonders klamm sind.

Stellen wir uns dazu vor, dass Gemeinde A ein Kraftwerk hat, Gemeinde B aber nicht (und sie befinden sich vielleicht sogar in verschiedenen Netzgebieten). Über uns schließen sich die beiden sozusagen zusammen und A erhält mehr für das Einspeisen, während B billigeren Strom bekommt. Eine klassische Win-win-Situation, die man nur dadurch nicht zunichte machen sollte, dass man auf einen „Abwickler" vertraut, welcher einen hohen Deckungsbeitrag verlangt. In so einem Fall wäre der Benefit im gleichen Moment wieder futsch.

Wie werden die Energieflüsse gemessen, damit die Abrechnungen stimmen?

Grundlage dafür ist dein Smartmeter, der die Daten (über den Netzbetreiber) an die Energie-Erfassungsstelle (EDA) übermittelt. So ist dokumentiert, wann du wieviel Energie benötigt hast und ob diese aus dem „EEG-Topf" gekommen ist oder nicht. Wir erhalten dann mit ein wenig Verzögerung einen Report für jeden einzelnen Zählpunkt, der auch in unserem Dashboard, sogar viertelstundenaktuell nachverfolgt werden kann. Beim Einspeisen ist es ident. Somit ist auch erfasst, wie viel du an dieEEG geliefert hast. 

Kann eine Mitgliedschaft in der EEG zu einem finanziellen Nachteil werden?

Nein, das ist ausgeschlossen und die zwei Gründe dafür sind folgende: 
1.) Brächten wir in unserer EEG keinen Strom zustande und du könntest damit auch keinen von uns beziehen, bezahlst du bei deinem Energielieferanten gleich viel, wie du auch sonst bezahlen würdest. Jede Kilowattstunde aber, die aus der EEG kommt, bedeutet einen finanziellen Benefit.
2.) Würde in unserer EEG keine kWh deines eingespeisten Stromes verbraucht, geht dieser ganz normal an deinen angestammten Abnehmer wie OeMAG, Tiwag oder die Stadtwerke. Und damit bekämst immer noch gleich viel, wie du auch sonst, also ohne Vorhandensein der EEG, bekommen würdest. Jede kWh aber, die in der EEG verbraucht wird, bedeutet für dich einen finanziellen Bonus.

Hat es Auswirkungen auf dieEEG, wenn ich meinen Energielieferanten wechsle?

Nein, hat es keine. Du brauchst auf uns keine Rücksicht zu nehmen. Wir laufen quasi im Hintergrund mit und haben ohnehin mehr mit dem Netzbetreiber zu tun, der bei dir immer derselbe ist, auch wenn du den Energielieferanten wechselst.

Bis zu welchem Diskont-Arbeitspreis macht es Sinn der EEG beizutreten?

Die Grenze ist jene Schwelle, bei der die Preis-Reduktionen, die ich durch die EEG lukriere, niedriger sind als bei einem (theoretischen) „Wahnsinns-Arbeitspreis" deines angestammten Energielieferanten. Selbige liegt im Privatbereich bei rund 6,5 c/kWh, d.h. die/derjenige, die/der einen höheren Arbeitspreis hat, was de facto jede(r) hat, profitiert unterm Strich, auch wenn der reine Netto-Arbeitspreis der EEG höherer ist. Wir machen dir dazu gerne eine Benefitrechnung, dann siehst du genau, wie sich die Kalkulationen schrittweise in den Zahlen niederschlagen und was unterm Strich für dich übrigbleibt. 

Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Reduktion der Erneuerbaren-Abgaben?

Das ist ganz einfach nachzuvollziehen: Während du auf der Rechnung deines Energielieferanten/Netzbetreibers (z.B. Tiwag/Tinetz) die E-Abgaben für die von ihm gelieferten kWh angeführt siehst, suchst du sie auf unserer Rechnung vergeblich. Und zwar deshalb, weil sie nicht anfallen. 


Wie und wo ersehe ich bei meiner Rechnung die Netzgebührenreduktion?

Auf der Rechnung deines Netzbetreibers (z.B. Tinetz, Stadtwerke etc.) wird getrennt ausgewiesen, welche Energiemengen du von uns bezogen hast und welche von deinem angestammten Energielieferanten. Damit hast du gleichzeitig die Kontrolle, dass die jeweiligen Mengen richtig verrechnet worden sind, weil die rabattierten EEG-kWh genau jener Menge entsprechen, die du als reinen Arbeitspreis (= ohne Netzentgelt) von uns verrechnet bekommen hast. 

Ein Beispiel macht es untenstehend deutlich. Hier siehst du zuerst unsere Abrechnung und dann ganz unten jene vom Netzbetreiber. Die Kontrolle sieht folgendermaßen aus: Von uns wurden im 3. Quartal 2024 exakt 418,656 kWh bezogen (oberes Bild). Diese Mengenangabe findet sich dementsprechend auch (gerundet) auf der Tinetz-Rechnung für den Zeitraum zwischen dem 01.06. und 30.09.2024 wieder. Und für diese 418 kWh wurde auch das reduzierte Netzentgelt, gekennzeichnet mit „regional" für „Netznutzung" (3,78 c) berechnet, während die Berechnung für die „herkömmliche" Strommenge zu 100 % erfolgte (5,25 c). Das entspricht der Differenz von 28 %. Mittlerweile sind die Netzkosten gestiegen, sodass der Benefit in Cent mehr beträgt.